AGB – Allgemeine Geschäftsbedingung

**Deutschland (Exotics Speed Cars GmbH)**

**§ 1 Gültigkeit**
Die Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Exotics Speed Cars GmbH, Zollhäuslstraße 5, 83395 Freilassing. Im Folgenden kurz Exotics Speed Cars GmbH und natürlichen und juristischen Personen jeweils in der bei Vertragsabschluss aktuellen Fassung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von der Exotics Speed Cars GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.

**§ 2 Angebot und Vertragsabschluss, Kostenvoranschlag**
**§ 2.1. Angebot**
Angebote der Exotics Speed Cars GmbH sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Zusagen, Zusicherungen und Garantien oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich.

**§ 2.2. Kostenvoranschlag**
Ein Kostenvoranschlag wird von der Exotics Speed Cars GmbH nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollte sich nach Auftragserteilung eine Kostenerhöhung im Ausmaß von mehr als 15 % ergeben, so wird die Exotics Speed Cars GmbH den Vertragspartner davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidbare Kostenüberschreitungen von weniger als 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und diese Kosten können ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. Kostenvoranschläge sind entgeltlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

**§ 2.3. Vertragsabschluss**
Ein Vertrag kommt mit der Exotics Speed Cars GmbH unter folgenden Voraussetzungen rechtsverbindlich zustande:
– Unterschrift beider Vertragsparteien am entsprechenden Vertrag
– Sollte eine Anzahlung vereinbart sein, ist diese bis spätestens 5 Werktage nach Rechnungslegung zu begleichen (spätestes Einlangen am Konto der Exotics Speed Cars GmbH ist der 5. Werktag nach Rechnungslegung). Nach Ablauf dieser Frist kann die Exotics Speed Cars GmbH jederzeit vom Vertrag zurücktreten bzw. gilt dieser als nicht erfüllt und kann storniert werden.

**§ 3 Geheimhaltung**
Der Vertragspartner verpflichtet sich unwiderruflich, sämtliche ihm von der Exotics Speed Cars GmbH zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bekanntgewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geheim zu halten und diese ohne Zustimmung der Exotics Speed Cars GmbH Dritten in keiner Weise zugänglich zu machen. Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt für drei Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung oder unabhängig davon für drei Jahre nach Angebotslegung aufrecht.

**§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen**
Sämtliche Preise sind in EURO angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Allfällige Gebühren sind vom Vertragspartner zu bezahlen.
Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, ist das Entgelt bei Vertragsabschluss fällig. Bei später vereinbarter Übernahme ist zur Vertragsunterzeichnung eine Anzahlung in Höhe von 20 % des ausgewiesenen Verkaufspreises (brutto) fällig. Sämtliche Zahlungen haben in bar oder per Vorauskasse zu erfolgen. Bei Banküberweisung gilt der Vertrag erst mit Zahlungseingang als abgeschlossen. Bei Auftragsstornierung behält sich die Exotics Speed Cars GmbH vor, 10 % der Anzahlung als Verwaltungsaufwand in Rechnung zu stellen.
Bei den Preisen handelt es sich um Fixpreise. Sämtliche Preise für Fahrzeuge und Ersatzteile sind in den Geschäftsräumlichkeiten ausgezeichnet. Für vom Vertragspartner angeordnete Leistungen, die in der ursprünglichen Preisauszeichnung keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt. Sämtliche Preise gelten bis auf Widerruf.
Bei Überstellung oder Versand werden die hierbei anfallenden Kosten hinzugerechnet.
Preisgleitung: Es wird ausdrücklich die Wertbeständigkeit der Forderung plus Nebenforderung vereinbart. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Statistischen Bundesamt Deutschland monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex.
Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen stets zulässig.
Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminverlustes wird der gesamte noch ausstehende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Terminverlust steht der Exotics Speed Cars GmbH das Recht zu, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Rücktritt vom Kaufvertrag in Verwahrung zu nehmen, bis die gesamte Forderung samt Nebenkosten beglichen ist.
Allfällige Kosten der Verwahrung sind vom Vertragspartner gesondert zu bezahlen.
Rücktritt vom Kaufvertrag, Stornierung:
Bei Auftragsstornierung ab 2 Wochen nach Vertragsunterzeichnung (bei Verbrauchern) bzw. sofort (bei Unternehmern) stehen dem Verkäufer eine Aufwandsentschädigung von pauschal netto EUR 1.500,00 sowie 25 % des Vertragswertes zu. Der Verkäufer kann nach eigenem Ermessen auf die Verrechnung verzichten oder diese in reduziertem Ausmaß in Rechnung stellen.

**§ 5 Erfüllungsort und Gefahrtragung**
Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens, wie unter § 1 angegeben. Kosten und das Risiko des Transportes trägt der Vertragspartner. Für Daten geht die Gefahr des Untergangs bzw. der Veränderung der Daten beim Download und Versand via Internet mit dem Überschreiten der Netzwerkschnittstelle der Exotics Speed Cars GmbH auf den Vertragspartner über.

**§ 6 Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrecht**
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Exotics Speed Cars GmbH. Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug, ist die Exotics Speed Cars GmbH nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die bereits übergebene Ware zurückzufordern. Der Vertragspartner erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass die Exotics Speed Cars GmbH zur Geltendmachung ihres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware betreten darf. Anfallende Kosten, insbesondere zur Rechtsverfolgung, trägt der Vertragspartner. Mit der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur bei einer beiderseitigen schriftlichen Erklärung ein Rücktritt vom Vertrag vor.

**§ 7 Abnahme und Teillieferung**
Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von der Exotics Speed Cars GmbH zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen abzunehmen. Stellt der Vertragspartner nach Abnahme wesentliche Mängel fest, so ist er berechtigt, diese im Rahmen der Gewährleistung durch die Exotics Speed Cars GmbH beheben zu lassen.

**§ 8 Verzug**
**§ 8.1. Lieferverzug**
Die Lieferfristen/-termine werden von der Exotics Speed Cars GmbH nach Möglichkeit eingehalten; sie sind, falls nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Vertragspartner.
Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Vertragspartner wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 4-wöchigen – Nachfrist möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt.

**§ 8.2. Annahmeverzug**
Zum vereinbarten Termin nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von 6 Wochen auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners gelagert, wofür die Exotics Speed Cars GmbH eine Lagergebühr von EUR 15,- pro angefangenen Kalendertag in Rechnung stellt. Gleichzeitig ist die Exotics Speed Cars GmbH berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle einer Verwertung gilt eine Konventionalstrafe von 10% des Rechnungsbetrages, exkl. USt., als vereinbart.

**§ 9 Gewährleistung**
Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag nach Übernahme, schriftlich geltend zu machen. Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Reklamation steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch zu.
Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung. Auftretende Mängel sind vom Vertragspartner unverzüglich, spezifiziert und mittels eingeschriebenen Briefes zu rügen.
Die Exotics Speed Cars GmbH ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen. Sofern die Exotics Speed Cars GmbH Mängel außerhalb der Gewährleistung behebt oder andere Dienstleistungen erbringt, werden diese gemäß der gültigen Preisliste nach Aufwand verrechnet.
Für Gebrauchtwagen beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr, ebenso für gebrauchte Kfz, wenn seit dem Tag der ersten Zulassung mehr als 1 Jahr vergangen ist. Die Gewährleistung beginnt mit Vertragsabschluss bzw. Rechnungsdatum. Sonderregelungen in Bezug auf die Gewährleistung (z.B. Bastlerfahrzeuge) sind schriftlich festzuhalten.

**§ 10 Schadenersatz/Haftung**
Zum Schadenersatz ist die Exotics Speed Cars GmbH in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Exotics Speed Cars GmbH ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis des Vertragspartners von Schaden und Schädiger. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet die Exotics Speed Cars GmbH nicht.
Sofern, in welchem Fall auch immer, ein Pönale vereinbart wurde, unterliegt dieses dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Geltendmachung von über das Pönale hinausgehendem Schadenersatz ist ausgeschlossen.
Die Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgung von Bedienungs- und Herstellungsvorschriften, fehlerhafte Inbetriebnahme oder Wartung durch den Vertragspartner.
Eine allfällige Haftung ist beschränkt auf die Höhe der durch die Exotics Speed Cars GmbH abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen.

**§ 11 Gerichtsstand und Rechtswahl**
**§ 11.1. Gerichtsstand**
Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag entstehenden Streitigkeiten – einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen – wird die ausschließliche Zuständigkeit der sachlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz der Exotics Speed Cars GmbH in Freilassing (Amtsgericht Traunstein) vereinbart.

**§ 11.2. Rechtswahl**
Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens.

**§ 12 Weitere Bestimmungen**
**§ 12.1. Salvatorische Klausel**
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Bestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die dem Inhalt und Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

**§ 12.2. Formerfordernis**
Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen des Schrifterfordernisses.

**§ 12.3. Aufrechnung & Subunternehmer**
Eine Aufrechnung gegen Ansprüche der Exotics Speed Cars GmbH mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. Der Einsatz von Subunternehmern ist stets zulässig.

**Stand 01|2025**